Wochenrückblick: 2 Gerichtstermine und viele Strafbefehle

Urteil abgemildert!

Am 2.9.21 war einer unserer Betroffenen vor dem Landgericht in Koblenz. Es handelt sich um die Person, die im Mai im Westerwald für die Vorwürfe Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, tätlicher Angriff und Landfriedensbruch zu 120 Sätzen à 10€ verurteilt wurde. Bei dem Berufungstermin diese Woche handelte es sich um eine Berufung gegen die Anzahl und Höhe der Sätze, das Urteil wurde auf 90 Sätze à 5€ abgemildert. Es ist das bisher einzige Urteil gegen uns und das bisher einzige nach Erwachsenenstrafrecht abgeschlossene Verfahren.

Verfahren eingestellt!

Am 3.9.21 war eine Betroffene von uns vor Amtsgericht in Düsseldorf. Sie war vor einem Jugendrichter und die anwesende Person der Jugendgerichtshilfe versuchte immer wieder die Betroffene unter Druck zu setzen. Die Betroffene blieb dabei, dass sie nichts eingesteht, sondern die Proteste für legitim erklärt. Vorgeworfen wurden ihr Landfriedensbruch, Widerstand und tätlicher Angriff. Das Verfahren gegen sie wurde gegen die Auflage eingestellt, dass sie 30 Sozialstunden machen solle. Sie wird sich beim Jugendamt über die Person der Jugendgerichtshilfe beschweren.

Strafbefehle eingetroffen!

Viele Betroffene haben diese Woche Strafbefehle erhalten, in den meisten Fällen wird uns angeboten 40 Sätze à 30€ für den Vorwurf des Landfriedensbruch zu zahlen. Wir haben bereits über den Betroffenen-Mailverteiler eine Erklärung zum Umgang dazu verschickt. Allen Betroffenen, die nicht im Verteiler sind, raten wir dringenst, sich bei uns zu melden. In der Mail erklären wir, weshalb der Einspruch gegen den Strafbefehl euch und allen anderen nutzt. Dieser muss unbedingt fristgerecht beim Amtsgericht Sinzig ankommen.

Im November wieder nach Remagen!

Diese Repressionen treffen uns nun, weil wir letztes Jahr im November versucht haben, den Naziaufmarsch in Remagen zu verhindern.

Aber gerade weil dieser Blockadeversuch so gewaltvoll zerschlagen wurde, einige von uns im Krankenhaus landeten und eine Person von uns verurteilt wurde, steht für uns fest: Wir werden in zwei Monaten erneut nach Remagen fahren, um den Nazis ein weiteres Mal die Stirn zu bieten! Haltet euch Mal den 13.11.21 und den 20.11.21 frei und achtet auf Ankündigungen.

Spendenkonto

IBAN: DE72 4306 0967 4007 2383 02

Zahlungsempfänger: Rote Hilfe e.V.

Verwendungszweck: Remagen

Gebt bitte unbedingt den Verwendungszweck an!

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