Weitere Gerichtsvorladungen

Kürzlich sind einige weitere Gerichtsvorladungen eingetroffen. Die Termine sind unter anderem am 9.6.22, am 23.6.22, am 7.7.22, am 21.7.22 und am 4.8.22. Wenn du auch Post bekommen hast, meld dich bei uns. Wir sammeln es, um uns einen Überblick machen zu können. Wenn es soweit ist, können Presseerklärungen geschrieben, vor Ort in Sinzig Kundgebungen angemeldet werden und die Betroffenen solidarisch begleitet werden.

Wer nun doch den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückziehen möchte, um den Strafbefehl zu akzeptieren statt vor Gericht zu gehen, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Nehmt euch nicht irgendeine/n, sondern eine/n linken Anwalt/in, beantragt Akteneinsicht und berücksichtigt die anderen Verfahren in diesem Falle.

Wenn ihr euren Einspruch zurückziehen wollt, stresst euch nicht, sondern macht es kurz vor der Verhandlung und abgesprochen. Es ergibt z.B. Sinn, wenn die Personen, die am 21.7.22 vorgeladen sind, schauen, wie die Verhandlungen vorher ausgehen werden. Wir werden auch noch im Laufe der Zeit einen Text verfassen, der unser bisheriges Verhalten vor Gericht reflektiert, um euch so Tipps geben zu können.

Es waren bereits fünf Personen (von denen wir wissen) vor Gericht. Die 1. Person wurde in Montabaur zu 120 Tagessätzen verurteilt, bei der Berufung in Koblenz wurde es zu 90 Tagessätzen abgeschwächt. Die 2. Person war in Frankfurt vor Gericht, das Verfahren wurde eingestellt. Die 3. Person war in Düsseldorf vor Gericht, das Verfahren wurde ebenfalls eingestellt.

Die 4. Person wurde in Sinzig zu 50 Sozialstunden verurteilt. Die Urteilsbegründung ist auf unserer Website (Urteilsbegründung12Okt2021). Sie hat jedoch eine dissoziative Störung und ist daher meist in einem Rollstuhl. Aufgrund von ihrer Arbeitsunfähigkeit hat sie es schwer, ihre Anwaltskosten zu zahlen und eine Stelle für die Sozis zu finden. Wenn ihr barrierefreie Einrichtungen in Berlin kennt, schreibt uns bitte.

Die 5. Person war in Bochum vor Gericht, das Verfahren wurde ebenfalls eingestellt. Die drei Einstellungen wurden unter Auflagen (Sozialstunden oder Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe) ausgesprochen. Bei der 1. Person wurde das Erwachsenenstrafrecht und bei den anderen vier das Jugendstrafrecht angewendet. Das heißt aber nicht, dass die 1. Person zwingend der Maßstab für alle Erwachsenen ist.

Spendenkonto
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Zahlungsempfänger: Rote Hilfe e.V.
Verwendungszweck: Remagen

Gebt bitte unbedingt den Verwendungszweck an!