Rückblick zur Verhandlung vom 6.5.2021

Eine von den Strafverfahren betroffene Person stand im 6.5.2021 in Montabaur vor Gericht. Die Vorwürfe lauten Verstoß gegen das Versammlungsgesetz sowie Landfriedensbruch und tätlicher Angriff in Tateinheit. Die angeklagte Person wurde in allen Anklagepunkten für schuldig und zu 120 Tagessätzen verurteilt.

Unsere Solidarität gilt der betroffenen Person!

Wir werten das Verfahren kritisch aus und wollen daraus lernen. Vor allem appelieren wir an alle Betroffenen uns im Falle von Post (Gerichtsvorladung, Strafbefehl oder Ähnliches) umgehend zu informieren, sodass wir unser handeln absprechen und uns zeitig anwaltlich betreuen.

Vor Ort gab es eine Mahnwache. Hier ein Zeitungsartikel und zwei Fotos dazu:

Hier Screenshots von einem zweiten Zeitungsartikel:

Hier gehts zum Artikel von Honnef-Heute. Hier der Bericht vom General-Anzeiger:

Hier ein Kommentar aus dem GA:

Hier zitieren wir die politische Rede, die die angeklagte Person vor Gericht verlas:

Hohes Gericht,

Der jährliche „Trauermarsch“ mit Nationalsozialistischer Totenehrung in Remagen ist seit 2003 ein jährliches „Trauerevent“ für die gesamte westdeutsche Naziszene in Rheinland-Pfalz (RLP). Bevor seit 2009 jährlich in Remagen ein „Trauermarsch“ zu den Rheinwiesenlagern stattfindet, veranstalteten die Nazis zwischen 2003 und 2007 insgesamt sieben Aufmärsche in Marienfels, Remagen, Nassau und Nastätten (alle Rhein-Lahn-Kreis, RLP).

Seit 2003 finden in Remagen Nationalsozialisitsche Totenehrungen getarnt als „Trauermarsch für die Opfer des Rheinwiesenlagers“ statt.

Seit 2009 sind diese Aufmärsche jedes Jahr vorzufinden und Anlaufstelle für europaweit vernetzte Neonazis von denen terroristische, menschenverachtende Taten verübt wurden und werden. Immer wieder kam es zu Gründungen krimineller Vereinigungen in Rhein-Land-Pfalz.

Mehrere Mordversuche, Waffenhandel, Antisemitische Hassnachrichten im großen Stil, Bedrohungsszenarios teilweise über mehrere Jahre, das Terrorisieren von Schulen und Jugendzentren – dies war und ist der Alltag, derer die heute noch in Remagen aufmarschieren. 

Die Kameradschaft Westerwald, die Chaos Crew Wittlich, das Aktionsbüro-Mittelrhein- sie alle und viele weitere wurden verboten. 

Ihre heutigen Nachfolge-Strukturen verstecken sich im Deckmantel des demokratischen Parteienspektrums und sind schwieriger zu verbieten. 

Die Parteien NPD, der Dritte Weg, Die Rechte, sie alle beherbergen lokale und überregionale Neonazikader, die einen gewalttätigen Umsturz des Staates, rassistische Lehren und handfeste faschistische Erziehungsmuster propagieren.

Aber auch in der rassistischen AfD und deren Umfeld finden sich die Neonazis immer wieder. In Hachenburg gibt es so immer wieder Zusammenkünfte von ehemaligen Kameradschaftsmitgliedern und der AfD.

Dies muss gesagt werden und dafür muss eine Öffentlichkeit sensibilisiert werden, nicht zuletzt durch Versammlungen wie denen in Remagen am 14.11.2020.

Das Mittel der Öffentlichen Meinungskundgabe ist dabei nicht nur ein gutes Recht, welches im Grundgesetz unter besonderem Schutze steht, sondern auch die demokratische und antifaschistische Pflicht aller Bürger*innen von jung bis alt, welche ein „Nie Wieder 1933“ aktiv einfordern.

Dass diese Taten bewusst kriminalisiert werden, zeigt das repressive Vorgehen.

Versammlungsteilnehmer*innen wurden so am 14.11.2020 wie auch in den Jahren zuvor massiv an ihrer Meinungskundgabe gehindert. 

Als beispielsweise Neonazis im Jahr 2019 bei der Abreise der Versammlung im Bonner Hauptbahnhof zu 4. auf eine junge Frau einschlugen, durften diese daraufhin ihre Zugfahrt fortsetzen, während dutzende Antifaschist*innen sich den Vorwurf gefallen lassen mussten, für diese Gewalteskalation durch pure Anwesenheit verantwortlich gewesen zu sein.

Immer wieder kam es bei dem Versuch, das faschistische Heldengedenken kritisch zu begleiten, in den vergangenen Jahren zu schwersten Straftaten durch Polizist*innen und Neonazis.

So wurden auch am 14.11.2020 von der Polizei völlig grundlos unverhältnismäßig schnell grobe Gewalt und Schläge und Tritte auf die Köpfe und die Gesichter eingesetzt und eine Möglichkeit zur Wahrung des Abstandshaltens aufgrund der gefährlichen pandemischen Lage verhindert. 

Mehrere Menschen wurden gewürgt und durch Pfefferspray in die Augen aus nächster Nähe orientierungslos gemacht.

Viele Menschen mussten ärztlich behandelt werden.

Im Nachgang wurden Anzeigen gegen 89 Personen erstattet.

Einige davon wurden von der Staatsanwaltschaft nach Paragraph § 170 StPO Abs. 2 eingestellt. 

Das Gericht in Montabaur hat heute also einmal mehr die Chance, sich gegen neonazistische Gewalttaten zu positionieren und sich kritisch mit unverhältnismäßiger Polizeigewalt auseinanderzusetzen.

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Danke an die Antifa Koblenz, das Antirepressionskollektiv Koblenz und die Antifa Unterwesterwald!

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