Am 9.10.21 fand unser drittes Betroffenentreffen statt. Wir sprachen ausführlich über die Aktion in Remagen 2020, die Vorbereitung und Auswertung dessen. Wir sprachen über die Antirepressionsarbeit, die Gerichtsprozesse und Strafbefehle. Anschließend thematisierten wir die kommenden Proteste in Remagen. In einer solidarischen Atmosphäre wurden Kritiken und Bedenken offen geäußert.
Am 12.10.21 war die vierte Person von uns in Sinzig vor Gericht. Es handelt sich um eine Person, die während der Proteste 17 war und daher nach Jugendstrafrecht behandelt wurde. Vorgeworfen wurden Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, Widerstand und Landfriedensbruch. Das zweite wurde fallengelassen und für das dritte wurde die betroffene Person verurteilt.
Begründet wurde das Urteil u.a. damit, dass die betroffene Person einen Bulle während der Proteste angeschrien habe und die Markenbezeichnung des eigenen Rucksack mit einem Tape überklebt habe. Im vor Gericht gezeigten Video ist eindeutig zu hören, dass der Bulle zum Masketragen aufgefordert wurde. Eine solche Aufforderung als Argument für ein Urteil zu nutzen ist äußerst absurd!
Das Urteil beträgt 50 Sozialstunden. Genau wie im Düsseldorfer Fall wurde nun auch in Sinzig versucht Druck auf die betroffene Person auszuüben. Es wurde mit einer Freiheitsstrafe gedroht, wenn keine Entschuldigung für den Protest erfolgt. Doch wir bleiben standhaft und entschuldigen uns nicht, Nazis blockieren ist legitim!
Eine Entschudigung wäre ein Geständnis, was erst recht eine Grundlage für ein Urteil darstellen würde. Daher bleiben wir bei unserer Taktik der Aussagverweigerung.
Achtet auf Ankündigungen und kommt zu unseren offenen Infotreffen. Es sind nur noch wenige Wochen bis zu den Protesten in Remagen. Haltet euch weiterhin den 13.11. und 20.11. frei.