Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung am 3.9.2021

Am 3.9.2021 steht der 3. BlockZHG-Gerichtsprozess an – diesmal gegen eine Genossin in Düsseldorf. Die Anklagepunkte sind Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Gemäß der Leitlinie des Bündnisses und der Roten Hilfe, die Aussage zu verweigern, wurde nicht mit der Jugendgerichtshilfe gesprochen und der polizeilichen Vorladung nicht Folge geleistet. Der anwaltliche Antrag, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, wurde abgelehnt. Gleichermaßen wurde der Antrag auf die Beiordnung des Anwalts als Pflichtverteidiger der Angeklagten abgelehnt.

Die bisherigen Beweismaterialien, Videos der Aktion, sind laut Anwalt nicht aussagekräftig und die Tatvorwürfe in ihrer Härte unangemessen – es bleibt also abzuwarten, welche Aussagen seitens der Polizei vor Gericht gemacht werden.

Das Verfahren vor dem Jugendgericht wird politisch geführt und vorbereitet. Wenn ihr Zeit und Kapazitäten habt, kommt am 3.9.2021 zum Amtsgericht Düsseldorf und zeigt Solidarität mit der Angeklagten sowie mit allen anderen Antifaschist*innen, die wegen ihres Aktivismus Repression ausgesetzt sind. Da die Verhandlung auf 10:00 angesetzt ist, treffen wir uns um 9:30 vor dem Amtsgericht (Werdener Str. 1, 40227 Düsseldorf).

Solltet ihr Post von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht bekommen, meldet euch unbedingt bei uns undü nehmt mit der Roten Hilfe Kontakt auf.

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Gebt bitte unbedingt den Verwendungszweck an!

 

Betroffen sind einige – gemeint sind wir alle!

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