Rückblick zur Verhandlung vom 14.06.2021

Am vergangenen Montag, den 14. Juni 2021, fand ein weiterer Gerichtsprozess gegen eine Genossin aus Frankfurt statt, die sich an unserer Blockade gegen den Neonazi-Aufmarsch in Remagen im November 2020 beteiligt hatte.

Da nach über einem halben Jahr und vielen Briefen der Polizei erst so wenige Verfahren eröffnet und abgeschlossen worden, muss davon ausgegangen werden, dass der Ausgang der Verhandlung auch für die weiteren Prozesse richtungweisend sein kann. So lautete die Anklage der Polizei zu Beginn Widerstand gegen die Staatsgewalt, tätlicher Angriff, Landfriedensbruch und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Beim Verfahren selber wurde die Genossin allerdings nur wegen Landfriedensbruch angeklagt.

Der Prozess ist auch relativ erfolgreich verlaufen, da die Genossin nur ein Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe führen muss und es ansonsten eingestellt wurde.

Das Gericht versucht, einem weis zu machen, dass es „verschiedene Perspektiven“ gebe zwischen den Bullen und uns. Wir müssen uns nicht mit der Perspektiven von Bullen, die Hitler gedenkende Nazis schützen, auseinandersetzen. Das, was sie machen, ist nicht demokratisch, sondern das Gegenteil: Sie schützen die Faschisten. Unser Widerstand ist legitim und kann nicht von den bürgerlichen Gerichten verdreht werden!

Das so eine eindeutig faschistische, menschenverachtende und holocaustleugnende Demonstration überhaupt laufen darf, ist schon ein Verbrechen. Dass nun auch noch der antifaschistische Widerstand dagegen mit völlig wahllosen Anklagen und einem juristischen Rundumschlag gegen alle Teilnehmenden der Aktion so kriminalisiert wird, zeigt eindeutig: Es geht hier nirgendwo um demokratische Rechte, der deutsche Staat schützt die Faschisten nicht nur gewalttätig am Tag der Aktion, sondern auch noch Monate später mit komplett bodenlosen Anklagen und Repressionen. Wir werden uns nicht kriminalisieren und einschüchtern lassen! Wenn Neonazis versuchen sich die Straße zu nehmen, werden wir ebenfalls da sein, um sie daran zu hindern!

 

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